Das neue Recht der Hauptversammlung
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Vorbereitung & Durchführung einer Hauptversammlung Das Aktienrechts-Änderungsgesetz (AktRÄG) 2009 bringt für die Organverfassung der AG die einschneidendsten Änderungen seit der Übernahme des reichsdeutschen AktG 1937. Der vorliegende Kommentar ist auf das Informationsbedürfnis der Praxis hinsichtlich der neuen bzw geänderten Bestimmungen für die Vorbereitung und Durchführung einer HV, sowohl bei börsenotierten als auch bei nicht börsenotierten Gesellschaften, abgestimmt. Schwerpunkte der Kommentierung bilden die Einberufung der HV, die Bereitstellung von Informationen vor der HV, die neuen Regeln zur Teilnahmeberechtigung – einschließlich einer ausführlichen Kommentierung des neuen § 10a betreffend Depotbestätigungen – und zur Vertretung von Aktionären in der HV (Abschaffung des Legitimationsaktionärs) sowie die neuen Regeln für die Wahl von AR-Mitgliedern.