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Strafrechtliche Rechtsgüter und Embryonenforschung

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Sowohl Deutschland als auch Südkorea wollen den Embryo ab dem Zeitpunkt der Kernverschmelzung durch das Embryonenschutzgesetz bzw. durch das Bioethikgesetz schützen. Als primäre strafrechtliche Rechtsgüter werden die Menschenwürde sowie das Lebensrecht des Embryos genannt. Aber je nach Land wird die Embryonenforschung unterschiedlich geregelt. Die Embryonenforschung in Deutschland ist strikt verboten, während Südkorea die Forschung an Embryonen relativ liberal reguliert. Aus diesem Grund wird diskutiert, was die durch den Embryonenschutz geschützte Menschenwürde ist, wie in den geltenden Gesetzen und der Rechtsprechung die festgelegte rechtliche Stellung des Embryos zu bewerten ist und wie der Embryo jeweils im ESchG und BioethikG definiert und geschützt wird.

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2010

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