Die spontane Übermittlung
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Die Basler Dissertation zur Ausgestaltung der freiwilligen spontanen Übermittlung von Beweismitteln und Informationen aus schweizerischen Strafverfahren zuhanden ausländischer Strafverfolgungsbehörden versteht sich als kritischer und zugleich praxisnaher Beitrag aus anwaltlicher Sicht zur Theorie des Amts- und Rechtshilferechts und zur aktuellen Diskussion um das schweizerische Bankkundengeheimnis. Die spontane Übermittlung wurde aufgrund der Vorgabe im Geldwäschereiübereinkommen des Europarates mit dem Art. 67a IRSG in die schweizerische Rechtsordnung umgesetzt. Mit der Einführung der Möglichkeit spontaner Übermittlungen nicht nur von Informationen, sondern auch von Beweismitteln, ist die Schweiz über den heute geltenden internationalen Standard hinausgegangen. Die spontane Übermittlung erfolgt naturgemäss ohne das für die herkömmliche internationale Amts- und Rechtshilfe verfahrensrechtlich so zentrale vorherige Ersuchen. Dies wirft eine Reihe bisher ungelöster Fragen auf. So ist die Vereinbarkeit der spontanen Übermittlung mit den herkömmlichen Prinzipien des Amts- und Rechtshilferechts, dem Recht auf Privatsphäre (insbesondere in seinen Ausprägungen als Bankkunden- sowie als Unternehmensgeheimnis), dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem rechtlichen Gehör sowie einem effektiven Rechtsschutz bisher nicht befriedigend beantwortet worden. Der Autor schlägt eine verfassungs- und völkerrechtskonforme Auslegung des Art. 67a IRSG vor, mit welcher diese Probleme weitgehend behoben werden können, ohne dass es einer Gesetzesänderung bedürfte.