§ 216 StGB als Verbot abstrakter Gefährdung
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Der Autor widmet sich - ausgehend von einer umfassenden Kritik der überkommenen Legitimationskonzepte - dem Unterfangen einer grundlegenden Neuinterpretation des umstrittenen strafrechtlichen Verbots der Tötung auf Verlangen. Strafgrund des § 216 StGB ist danach die der verlangten Tötung immanente (abstrakte) Gefahr eines Vollzugs nicht verantwortlich gefaßter bzw. zum Tatzeitpunkt nicht aktueller Sterbeentschlüsse. Der Autor weist nach, daß jene in einem Ausschlußverfahren gewonnene Deutung der Norm - wiewohl historisch nicht authentisch - die Grenzen juristischer Hermeneutik wahrt. In diesem Zuge führt er u. a. das den Gegenstand andauernder Kontroversen im juristischen Schrifttum bildende Spannungsverhältnis des Verbots des § 216 StGB zur straffreien Suizidteilnahme einer Klärung zu. Im abschließenden Teil der Untersuchung führt das neu gewonnene Verständnis der Norm den Autor zu einer Reihe rechtspraktischer Folgerungen, die geeignet scheinen, die fortwährende rechtspolitische Debatte um Fragen der Sterbehilfe nachhaltig zu befruchten. So eröffnet die Erkenntnis, daß es sich bei § 216 StGB nicht im engen Sinne um ein Tötungsdelikt handelt, die grundsätzliche Möglichkeit einer Rechtfertigung aktiver Sterbehilfe unter Notstandsgesichtspunkten. In diesem Zusammenhang wird die theoretische Kernaussage des Werkes schließlich mit Händen greifbar: daß der Schutz menschlichen Lebens und der Respekt vor der Selbstbestimmung der Rechtsperson auch im Kontext des § 216 StGB keine Antagonismen bilden.