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Der vorliegende Kommentar behandelt das gesamte in Artikel 8 und 12 EMRK geregelte Recht auf Privat- und Familienleben. Dabei schützt Artikel 8 EMRK die elementaren Individualrechtsgüter Privatleben, Familie, Wohnung und Kommunikation. Damit beinhaltet die Norm die Freiheit der gesamten privaten Lebensgestaltung. Insofern ist Artikel 8 das Basis- und Auffangrecht der Konvention, verhilft ihr zur Lückenlosigkeit und begründet die Statik der Europäischen Menschenrechtsstruktur.Aus dem Inhalt: Zum Existenzminimum -- Recht auf einen selbstbestimmten Habitus -- insbesondere das Kopftuchverbot -- Schuluniformen -- Ausländerrechte Normabweichende sexuelle Praktiken -- Gefängnishaft, Intimität und sexuelle Unversehrtheit -- Künstliche Befruchtung -- Präimplantationsdiagnostik -- Videound Onlineüberwachung -- Vorratsdatenspeicherung -- Kindschaftsrecht -- Anonyme Geburt und Babyklappe -- Sorge- und Umgangsrecht -- Inobhutnahmen durch Jugendämter -- Cochemer Modell -- Erbrechtliche Garantien -- Homosexuellenehe -- und vieles mehr.Der Autor: Florian Fischer betreibt seit vielen Jahren eine Anwaltskanzlei in Düsselorf. Er befaßt sich vor allem mit Fällen aus dem Familien-, Erb- und Strafrecht, für die Artikel 8 EMRK oftmals eine besondere Relevanz hat.
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Rheinischer Kommentar zur Europäischen Menschenrechtskonvention, Florian Fischer-Fabian
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- 2010
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- (Paperback)
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