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In der familienrechtlichen Praxis stellt die Wertermittlung im Zugewinnausgleich ein häufiges Problem dar, insbesondere wenn Unternehmer oder Freiberufler im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und sich scheiden lassen. Bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs muss das Unternehmen oder die freiberufliche Praxis bewertet werden. Die Bewertung wird durch familienrechtliche Überlegungen kompliziert, da der Gesetzgeber, abgesehen von bestimmten Sonderfällen, keine spezifischen Vorgaben zur Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich gemacht hat. Dies führt zu Herausforderungen, da verschiedene Methoden der Unternehmensbewertung existieren. Während die höchstrichterliche Rechtsprechung bei Freiberuflerpraxen oft den Bewertungsrichtlinien der Berufsverbände folgt, wird die Unternehmensbewertung in der Regel nach moderner Bewertungslehre unter Berücksichtigung des Ertragswerts durchgeführt. Die besondere Personengebundenheit und das Vertrauensverhältnis in Freiberuflerpraxen rechtfertigen eine abweichende Behandlung. Der Verfasser Ingo Klenner argumentiert, dass Ertragswertmethoden den Anforderungen des Zugewinnausgleichs nur bedingt gerecht werden und eine unbillige Teilhabe an zukünftigen Erträgen ohne angemessenes Risiko darstellen. Zukünftige Erträge sollten nur berücksichtigt werden, wenn ihr wirtschaftlicher Ursprung in der Ehe liegt. Für kleine gewerbliche Unternehmen spricht sich der Verfasser gegen die An
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Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich, Ingo Klenner
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- 2010
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- (Paperback)
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