Verbraucherschutz durch Information im Lebensmittelrecht
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Seit den Neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts gehen das deutsche und europäische Lebensmittelrecht vom Leitbild eines mündigen Verbrauchers aus, der durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig ist. Dieses Leitbild sieht sich in neuerer Zeit jedoch verstärkter Kritik ausgesetzt, wie nicht zuletzt die Debatte über den sog. Analog-Käse gezeigt hat. Außerdem ist im Recht der Lebensmittelkennzeichnung ein Paradigmenwechsel zu verzeichnen. Stand bislang der Schutz des Verbrauchers vor Täuschungen und Gesundheitsgefahren im Vordergrund, werden zur Verfolgung gesundheitspolitischer oder ethischer Ziele zunehmend darüber hinausreichende Informationen gefordert (Nährwertkennzeichnung, Kennzeichnung von Klonfleisch etc.). Für bestimmte Angaben auf dem Etikett gilt außerdem nicht mehr das Erlaubnisprinzip mit Verbotsvorbehalt, sondern umgekehrt ein Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Anliegen des zweitägigen Symposiums der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth war es, aktuelle Entwicklungen im Recht der Lebensmittelkennzeichnung transparent zu machen, Probleme aufzuzeigen und gemeinsam mit hochkarätigen Experten aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Der vorliegende Tagungsband verschafft einen Überblick über die Vorträge des Symposiums.