Arbeitszeit
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Grundgedanke des Arbeitszeitgesetzes ist es, den Arbeitnehmer vor einer Überinanspruchnahme durch den Arbeitgeber zu schützen. Dennoch gab es bereits bisher zahlreiche Möglichkeiten, vom Grundmodell eines 8-Stunden-Tages und einer 40-Stunden-Woche abzugehen und Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Mit 1.1.2015 gab es nochmals Vereinfachungen, die die Saldenaufzeichnung, Aufzeichnung von Ruhepausen sowie teilweise den gänzlichen Entfall der Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten betreffen. Der vorliegende Folder gibt Ihnen einen Überblick über diese Flexibilisierungsmaßnahmen sowie über grundsätzliche Begriffe aus der Arbeitszeit wie Normalarbeitszeit, Mehrarbeit und Überstunden. Aus dem Inhalt: Geltungsbereich des AZG Begriff der Arbeitszeit Normalarbeitszeit Arbeitszeitmodelle Ruhepausen und Ruhezeit Mehrarbeit und Überstunden Zahlreiche Vorschläge für Musterformulierungen