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Steuerverfehlungen als Tatbestandsmerkmale von AO-Vorschriften

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Steuerverfehlungen (§§ 370, 374, 378 AO) sind Tatbestandsmerkmale der §§ 70, 71, 169 II 2 und 3, 173 II 1, 191 III 2 und 235 AO. Diese Vorschriften erweitern das Besteuerungsrecht des Staates. Ihre Prüfung ist aber umstritten. Dabei ist auch nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 05.03.1979 die Bedeutung von in dubio pro reo nicht geklärt. Die Autorin arbeitet heraus, daß der Finanzbeamte und der Finanzrichter alle Merkmale ohne Bindung an strafrechtliche Entscheidungen selbständig prüfen. Prüfungsmaßstab ist dabei die von der Autorin entwickelte Schichtenteilung, nach der die steuerrechtlichen Merkmale nach Steuer- und Steuerverfahrensrecht, die strafrechtlichen Merkmale nach Straf- und Strafverfahrensrecht geprüft werden.

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2010

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