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Die Putativehe im französischen Kollisionsrecht

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Während der „mariage putatif“ im nationalen französischen Recht eine vergleichsweise bescheidene Stellung einnimmt, ist er in Fällen mit internationaler Verflechtung häufiger anzutreffen. Seinen Hauptanwendungsbereich findet er in Fällen der Nichtigkeitserklärung von gemischt-nationalen sowohl in Frankreich wie auch im Ausland geschlossenen Ehen. Insbesondere in diesen Fällen scheint die gutgläubige Verletzung der Eheschließungsvoraussetzungen am häufigsten einzutreten. Die Darstellung des Themas ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Kapitel werden die rechtsgeschichtlichen Grundlagen des „mariage putatif“ behandelt. Das zweite Kapitel ist der Darstellung der Gesetzesentwicklung im Hinblick auf den „mariage putatif“ in Frankreich und dessen Einbettung in das französische Eheschließungsrecht gewidmet. Gegenstand des dritten Teils, des Hauptteils, bilden kollisionsrechtliche Analysen des „mariage putatif“. Es werden ausführlich die fünf im französischen Schrifttum vertretenen Auffassungen diskutiert: die Anknüpfung an das Heimatrecht des gutgläubigen Ehegatten, die Sonderanknüpfung „ordre public international“, die Anknüpfung an das Eheschließungsstatut, die Anknüpfung an das Ehewirkungsstatut und die gespaltene Anknüpfung, die zwischen dem Vorliegen eines „mariage putatif“ einerseits und den Folgen andererseits unterscheidet. Der Darstellung der Auffassungen im Schrifttum schließt sich eine Untersuchung der kollisionsrechtlichen Behandlung des „mariage putatif“ in der französischen Rechtsprechung an.

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2010

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