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Das Menschenrecht, sich der Künste zu erfreuen, nach Art. 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen

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Die Arbeit untersucht als erste monographische Studie im deutschsprachigen Raum das Menschenrecht, sich der Künste zu erfreuen, das in Art. 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen niedergelegt ist und in Vorschriften des Zivil- und Sozialpaktes rechtlich bekräftigt wird. Die Studie ist eine interdisziplinäre Arbeit, die rechts- und kunstwissenschaftliche Anteile vereint. Sie fächert eine Fülle von Teilrechten bzw. Möglichkeiten des Umgangs mit Kunst auf, die in der menschenrechtlich garantierten Kunstfreiheit enthalten sind. Daraus ergeben sich Vorgaben für die Kultur- und Sozialpolitik, das Recht eines jeden zu fördern, sich produktiv, distributiv oder rezeptiv mit den Künsten zu befassen. Dieses Recht ist nicht nur für Freiheit und Wohlergehen des Einzelnen bedeutsam, sondern übt auch eine integrierende Wirkung auf die Gesellschaft aus.

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Das Menschenrecht, sich der Künste zu erfreuen, nach Art. 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Josef Hoffmann

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2010
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