Praxishandbuch REACH
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Am 1. Juni 2007 trat die EG-Chemikalienverordnung REACH in Kraft. Sie regelt umfassend den Umgang mit Industriechemikalien und vollzieht dabei einen Paradigmenwechsel. Nicht mehr hoheitliche Prüfprogramme prägen das neue Stoffrecht; REACH stärkt vielmehr die Eigen-Verantwortung der Wirtschaft: In ihren Händen liegt die Aufgabe, die stoffbezogenen Risiken für Mensch und Umwelt „angemessen“ zu beherrschen. Dazu enthält die REACH-Verordnung verschiedene Mechanismen, die in erster Linie auf Information, Kommunikation und Kooperation („IKuK-Instrumente“) der wirtschaftlichen Akteure abzielen. Im Mittelpunkt stehen registrierungspflichtige Stoffe: 65.000 Unternehmen machten für etwa 143.000 Stoffe von der Möglichkeit der Vorregistrierung Gebrauch. Die erste Registrierungspflicht läuft zum 1.12.2010 ab; weitere Fristen folgen 2013 und 2018. Parallel dazu greifen die Neuregelungen aus der Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung (CLP) sowie die Mechanismen der Zulassung und Beschränkung. Betroffen sind damit Betriebe in praktisch allen Wertschöpfungsketten der Industriegesellschaft mit den dort tätigen Arbeitnehmern bis hin zu den Verbrauchern als Abnehmer der Produkte. Das Handbuch will allen Betroffenen Orientierung in dem neuen Regelwerk vermitteln. Die einzelnen Kapitel folgen einer einheitlichen Gliederung. Fachleute aus Wissenschaft, Verwaltung und Anwaltschaft erläutern die zentralen Herausforderungen und weisen den Weg zu den verschiedenen Anhängen und untergesetzlichen Konkretisierungen („Guidance Documents“). Das Handbuch erläutert die einzelnen REACH-Mechanismen, wobei der Schwerpunkt auf den praxisrelevanten Aspekten und den Vollzugsfragen liegt. Eingehend erläutert werden auch eventuelle Sanktionen und Rechtsmittel. Hervorzuheben sind außerdem Kapitel zu Nano-Materialien, zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmensleitung. Das Handbuch behandelt außerdem die Auswirkungen von REACH für Arbeitnehmer und Verbraucher.