Das Spannungsfeld von Lauterkeitsrecht und Markenrecht unter dem neuen UWG
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Im Verhältnis von Kennzeichen- und Lauterkeitsrecht steht ein Paradigmenwechsel an. Durch die UWG-Novelle 2008 zur Umsetzung der Lauterkeitsrichtlinie 2005/29/EG und die Einführung des neuen § 5 Abs. 2 UWG ist die These des BGH vom Vorrang des Markenrechts gegenüber dem Lauterkeitsrecht obsolet geworden. Die Arbeit analysiert das bisherige und zeigt das künftige Verhältnis von Lauterkeitsrecht und Markenrecht anhand einer schutzzweckorientierten „Symbiotischen Theorie“ auf. Die Symbiotische Theorie erlaubt eine Dogmatik zum Lauterkeits- und Kennzeichenrecht, die mit der Rechtsprechung des EuGH konform ist. Durch klare Orientierung an den Funktionen und Grenzen beider Rechtsgebiete wird dem Rechtsanwender ermöglicht, anhand klar umrissener Kriterien zu vorhersehbaren Ergebnissen zu gelangen. Das führt zu Rechtssicherheit, die es in diesem Gebiet derzeit nicht gibt und die sowohl den Inhabern von Kennzeichen, aber auch den Verbrauchern und Verbraucherverbänden leichter als bisher ermöglicht, Inhalte und Grenzen von Kennzeichen- und Lauterkeitsrecht zu bestimmen.