Die ärztliche Praxis aus berufs- und vertragsarztrechtlicher Sicht
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Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die Möglichkeiten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erheblich erweitert. Die Neuregelungen waren seit dem Jahre 2004 Gegenstand verschiedener Abhandlungen. Diese beschäftigten sich vornehmlich mit dem medizinischen Versorgungszentrum. Dabei wurde das Verhältnis des Vertragsarztrechts zum ärztlichen Berufsrecht zwar thematisiert. Berufsrechtliche Bestimmungen wurden aber nur selten kritisch hinterfragt. Gerade hierum geht es dem Verfasser des vorliegenden Werks. Er stellt tradierte Vorstellungen über die Erbringung ambulanter ärztlicher Dienstleistungen in Frage. Am Beginn steht eine kurze Zusammenfassung der historischen Entwicklung des ärztlichen Berufsrechts sowie des Vertragsarztrechts. Diese liefert nicht nur interessante Informationen, sondern ist auch für das Verständnis der sich anschließenden Ausführungen von großer Bedeutung. Es folgt eine systematische Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten zum Betrieb einer ärztlichen Praxis. Beginnend mit dem Einzelunternehmer werden die häufig gewählten Organisationsformen eingehend behandelt. Dabei stehen zunächst jeweils die vertragsarztrechtlichen Möglichkeiten im Vordergrund. Sodann geht der Verfasser der Frage nach, welche berufsrechtlichen Einschränkungen existieren. Hier liegt der Schwerpunkt des Werkes. Es werden die berufsrechtlichen Bestimmungen des Bundes, der einzelnen Bundesländer und der jeweiligen Landesärztekammern beleuchtet. Hieran schließt sich eine kritische Prüfung dieser Regelungen im Lichte der Grundrechte der Artikel 12 und 3 des Grundgesetzes an. Dabei stellt sich heraus, dass die Mehrzahl der untersuchten Vorschriften verfassungsrechtlich nicht haltbar ist. Nur wenige Regelungen stehen im Einklang mit dem Verfassungsrecht. Auch die Annahme, bestimmte Organisationsformen kämen für die Erbringung ambulanter ärztlicher Leistungen grundsätzlich nicht in Frage, erweist sich als unzutreffend. Die Untersuchung zeigt, dass zahlreiche Landesgesetzgeber und Landesärztekammern den Versuch unternommen haben, Nichtärzte von der Erbringung ambulanter ärztlicher Dienstleistungen auszuschließen. Dabei wurden jedoch die Grundrechte der Betroffenen nicht hinreichend beachtet. Hält man mit dem Verfasser solche Regelungen für unwirksam, so ergibt sich, dass gerade in diesen Fällen besonders weitgehende Möglichkeiten für Ärzte und Nichtärzte bestehen, eine ärztliche Praxis zu betreiben. Dass dieses Ergebnis nicht zwangsläufig zu einer Verschlechterung der ambulanten ärztlichen Versorgung führt, zeigen die Bundesländer und Landesärztekammern, in denen Gesetze beziehungsweise Satzungen existieren, die auf Einschränkungen dieser Art verzichten.