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Der vorläufige Reichswirtschaftsrat 1920 bis 1933/34

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Der Vorläufige Reichswirtschaftsrat nimmt selbst in der an Besonderheiten gewiss nicht armen Geschichte des deutschen Parlamentarismus eine nahezu singuläre Stellung ein. Auch wenn die zu seiner Entstehung führenden Hintergründe im Rätewesen der deutschen Revolution 1918/19 zu suchen sind und er im weiteren Zusammenhang mit dem (Räte-) Artikel 165 der Weimarer Reichsverfassung die Spitze einer regional und sektoral strukturierten Räteorganisation mit Arbeiter- und Wirtschaftsräten bilden sollte, entfaltete er doch rasch eine starke Eigendynamik. Zwar wurde der weitere Ausbau der Arbeiter- und Wirtschaftsräte immer wieder von interessierter Seite deklamatorisch gefordert, aber die tatsächliche Umsetzung wurde unter den sich rasch ändernden wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen der Weimarer Republik immer unwahrscheinlicher und schließlich illusorisch. Die Verankerung eines Reichswirtschaftsrats in der Weimarer Reichsverfassung mag als – allerdings letztlich gescheiterter – Versuch gewertet werden, bestimmte Elemente des in der Revolutionszeit exerzierten Rätesystems in die reguläre Verfassungsordnung zu übertragen. Das vorliegende Handbuch dokumentiert die Zusammensetzung und die Biographien der Mitglieder des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats, ferner die des Wirtschaftsbeirats des Reichspräsidenten 1931 und des Generalrats der Wirtschaft 1933. Ein umfangreicher dokumentarischer Teil informiert unter anderem über gesetzgeberische Initiativen zur Einrichtung eines endgültigen Reichswirtschaftsrats.

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Der vorläufige Reichswirtschaftsrat 1920 bis 1933/34, Joachim Lilla

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2012
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