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Neue Aufgaben in der Psychotherapie?

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Befugniserweiterung in der Psychotherapie Nach § 73 Abs. 2 SGB V dürfen Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ihre Patienten nicht krankschreiben, ihnen keine Heil- und Hilfsmittel und keine Medikamente verordnen und sie nicht in eine Klinik einweisen. Die Empfehlungen des vorliegenden Forschungsgutachtens zum Psychotherapeutengesetz verlangen jetzt eine Auseinandersetzung mit der Thematik. Das Werk erläutert diese Empfehlungen, zeigt juristisch und haftungsrechtliche Aspekte auf und stellt dar, wie sich die therapeutische Beziehung verändern könnte durch die Befugniserweiterung.

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Neue Aufgaben in der Psychotherapie?, Jürgen Hardt

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2010
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