Psychologie im öffentlichen Verfahren
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Vieles ist Psychologie, auch im Recht. Denn rechtliche Beziehungen entfalten sich stets zwischen Menschen; ihr Gelingen hängt daher massgeblich von psychologischen Faktoren ab. Juristinnen und Juristen haben folglich allen Grund, sich für Psychologie zu interessieren. Das Schrifttum lässt sie dabei jedoch weitgehend im Stich. Das vorliegende Buch will nun am Beispiel des öffentlichen Verfahrensrechts die juristische Relevanz psychologischer Fragestellungen verdeutlichen und damit zum interdisziplinären Arbeiten anregen. Die Psychologie bietet nämlich interessante Lösungsansätze für viele drängende Fragen: Wie kann eine möglichst hohe Akzeptanz staatlicher Entscheide erreicht werden? Ist Unbefangenheit in der Rechtsfindung und Rechtsprechung überhaupt möglich? Welchen Kriterien muss eine höfliche Verfahrenskommunikation genügen?
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Psychologie im öffentlichen Verfahren, Markus Müller
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2010
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- Titel
- Psychologie im öffentlichen Verfahren
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Markus Müller
- Verlag
- Stämpfli
- Erscheinungsdatum
- 2010
- ISBN10
- 3727217502
- ISBN13
- 9783727217500
- Reihe
- Kleine Schriften zum Recht
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Vieles ist Psychologie, auch im Recht. Denn rechtliche Beziehungen entfalten sich stets zwischen Menschen; ihr Gelingen hängt daher massgeblich von psychologischen Faktoren ab. Juristinnen und Juristen haben folglich allen Grund, sich für Psychologie zu interessieren. Das Schrifttum lässt sie dabei jedoch weitgehend im Stich. Das vorliegende Buch will nun am Beispiel des öffentlichen Verfahrensrechts die juristische Relevanz psychologischer Fragestellungen verdeutlichen und damit zum interdisziplinären Arbeiten anregen. Die Psychologie bietet nämlich interessante Lösungsansätze für viele drängende Fragen: Wie kann eine möglichst hohe Akzeptanz staatlicher Entscheide erreicht werden? Ist Unbefangenheit in der Rechtsfindung und Rechtsprechung überhaupt möglich? Welchen Kriterien muss eine höfliche Verfahrenskommunikation genügen?