Erben und Vererben
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Viele Menschen haben in Deutschland seit Beginn des Wiederaufbaus nach dem 2. Weltkrieg ein beachtliches Vermögen geschaffen und angespart. Die meisten Menschen haben den Wunsch, dass nach ihrem Tode dieses Vermögen auch erhalten bleibt oder gar vermehrt wird. Wenn es aber um eine rechtzeitige und sinnvolle Vermögensnachfolge geht, handeln viele Menschen nach der Maxime „Nach uns die Sintflut“: Nur jeder vierte Deutsche trifft eine letztwillige Verfügung. Bei den über 60-Jährigen sind es nicht einmal 50 %. Die Gründe für dieses Verhalten sind vielfältig. Tatsache ist jedoch auch, dass der Verzicht auf eine sinnvolle Nachlassplanung gegenüber den Erben, meistens sind dies die nächsten Familienangehörigen, verantwortungslos ist. Wenn keine oder gegebenenfalls eine nur wenig durchdachte Nachlassplanung hinterlassen wird, sind die rechtlichen, finanziellen und persönlichen Probleme teilweise unvermeidbar. Diese können dann zu tiefgreifenden Streitigkeiten innerhalb der Familien führen, so dass danach ein bisher gutes Familienleben nachhaltig zerstört ist. Wir schulden es unseren Erben, dass wir unser Vermögen mit Hilfe einer sorgfältigen Nachlassplanung ohne Streitigkeiten auf unsere Erben übertragen können. Wir können dadurch in der Familie Frieden stiften und/oder erhalten und auch Gerechtigkeit üben. Außerdem können dadurch auch unnötige Steuern vermieden werden, da eine nicht oder eine schlecht geplante Vermögensnachfolge auch zu erheblichen, jedoch vermeidbaren Steuerbelastungen führt. Erforderlich ist eine gründliche juristische Beratung. Selbstgestrickte Lösungen ohne rechtlichen Beistand und Rat können nach dem Erbfall nicht oder nur sehr schwer durchsetzbar sein. Damit könnte der „Letzte Wille“ des Erblassers nicht umgesetzt werden. Außerdem verursachen Streitereien und gegebenenfalls gerichtliche Auseinandersetzungen bekanntlich erhebliche Kosten. Mit dieser Schrift möchte der Autor den Leser nur auf die erbrechtlichen Probleme hinweisen, sensibilisieren und ein Problembewusstsein schaffen für die evtl. eigenen erbrechtlichen Probleme.