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Wasserverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die eine zentrale Rolle in der Wasserbewirtschaftung spielen, insbesondere beim Aus- und Rückbau von Gewässern, dem Bau und der Unterhaltung von Anlagen, dem Hochwasserschutz und der Wasserbereitstellung. Die Mitglieder dieser Verbände sind unter anderem die Eigentümer der betroffenen Grundstücke und Anlagen. Das Wasserverbandsrecht ist im Gesetz über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) geregelt. Zu den Regelungsinhalten gehören die Errichtung eines Wasserverbandes, die Mitgliedschaft, die Grundstücksnutzungen sowie die Finanzierung und der Haushalt der Verbände. Der neue Handkommentar bietet eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Erläuterung des WVG, das im Februar 2011 sein zwanzigjähriges Bestehen feiert. Neben der umfassenden Berücksichtigung der Rechtsprechung wird auch das Zusammenspiel mit anderen umweltrechtlichen Normen, wie den landesrechtlichen Regelungen und dem Wasserhaushaltsgesetz 2010, behandelt. Der Kommentar bietet eine systematische Einführung in das Wasserverbandsrecht und berücksichtigt landesrechtliche Regelungen. Die Herausgeber und Autoren zählen zu den führenden Experten auf diesem Gebiet. Zielgruppen sind Wasser- und Bodenverbände sowie Fachleute im Umwelt- und Wasserrecht.
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Wasserverbandsgesetz, Michael Reinhardt
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- 2011
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- (Hardcover)
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