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Der DNA-Massentest nach § 81h StPO
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Der DNA-Massentest ist seit 20 Jahren fester Bestandteil des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und hat in § 81h StPO erstmals eine gesetzliche Regelung erfahren. Diese überlässt dem Merkmalsträger selbst die Entscheidung über die Abgabe der DNA-Probe. Nur - kann eine solche Entscheidung wirklich freiwillig getroffen werden? Oder liegt es nicht vielmehr nahe, dass sie allein aus Angst vor nachteiligen (strafprozessualen) Konsequenzen erfolgt? Das Buch untersucht die Verfassungsmäßigkeit des § 81h StPO insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen des Grundrechtsverzichts und kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorschrift in ihrer derzeitigen Fassung nicht haltbar ist.
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2011
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