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Die Möglichkeit der föderativen Gleichheit in China

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In China nehmen die faktisch bestehenden Ungleichheiten zwischen den Regionen - die einerseits auf natürliche Faktoren und andererseits auf bestimmte politische Maßnahmen zurückzuführen sind - gegenwärtig auch durch eine unklare vertikale Kompetenzverteilung zu. Eine gelungene Kompetenzverteilung müsste eigentlich zwei Dingen Rechnung tragen: der prinzipiellen Zulässigkeit regionaler Ungleichbehandlung einerseits und den verfassungsrechtlichen Grenzen regionaler Vielfalt andererseits. Aber wie sollte eine richtige vertikale Kompetenzverteilung - welche die notwendige Bedingung dafür wäre, dass die chinesische Gesellschaft nicht immer weiter auseinanderdriftet und die also die einzig sinnvolle normative Grundlage einer diesem Ziel verpflichteten Politik sein kann - aussehen? Die Frage, ob die vertikale Kompetenzverteilung in China Legitimität für sich beanspruchen kann, lässt sich nur unter Einbeziehung staatsrechtstheoretischer und -methodischer Reflexionen beantworten. Je mehr die Legitimität der Verfassungsbestimmungen in China in Zweifel gezogen wird, desto stärker sind die Kritiker in staatsrechtstheoretischer Hinsicht auf ein nicht-positivistisches Rechtsverständnis festgelegt. Zum Zweck der praktischen Konkordanz zwischen einander widerstreitenden Werten, wie z. B. Homogenität und Heterogenität, Einheitlichkeit und Vielfalt, Effizienz und Gerechtigkeit sowie Freiheit und Gleichheit, wird die Anpassung der gesetzgebenden Zuständigkeitsverteilung an die sich ständig wandelnden Herausforderungen nicht nur in den Einheitsstaaten, die sich theoretisch mit Einheitlichkeit, Zentralisation und Unitarismus verbinden, sondern auch in den Bundesstaaten, die traditionell durch Vielfalt, Dezentralisation und Föderalismus charakterisiert sind, gefordert.

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2010

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