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Umfang und Grenzen der Durchsetzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV

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Im Zusammenhang mit der Missachtung der Vorlagepflicht hatte sich der EuGH daher in der jüngeren Vergangenheit mit mehreren gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßenden nationalen Gerichtsurteilen zu befassen. Hierdurch wurden Fragen nach den möglichen Konsequenzen einer Verletzung der Vorlagepflicht aufgeworfen sowie den Möglichkeiten, eine Vorlage mit Zwangsmitteln zu erzwingen oder durch wirksame Sanktionen zu forcieren. Als denkbare Reaktionen kommen dabei etwa die Inanspruchnahme des jeweiligen Mitgliedstaates auf Schadensersatz im Wege der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung, dessen Verurteilung innerhalb des Vertragsverletzungsverfahrens oder die Durchbrechung der Rechtskraft eines mitgliedstaatlichen Gerichtsurteils in Betracht. Die Rechtsprechung des EuGH im Rahmen dieser Verfahren bot Anlass zu Überlegungen, ob und inwieweit Mechanismen geschaffen werden konnten, die eine effektive Sanktionierung und Durchsetzung der Vorlagepflicht ermöglichen und ob dabei den Besonderheiten der Judikative, wie etwa der richterlichen Unabhängigkeit, der Rechtskraft gerichtlicher Urteile oder dem Spruchrichterprivileg hinreichende Beachtung geschenkt wurde. Weiter erfolgt ein Ausblick darauf, wie sich diese Rechtsprechung auf die künftige Zusammenarbeit der mitglied-staatlichen Gerichte mit dem EuGH innerhalb des Vorabentscheidungsverfahrens auswirken könnte.

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2011

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