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Die richterliche Normbildung wird zunehmend wichtiger in der höchstrichterlichen Tätigkeit, was die Frage aufwirft, wie sie mit der Entscheidung des jeweiligen Rechtsstreits verknüpft ist. Ist der konkrete Fall der zentrale Punkt, von dem aus allgemeinere Rückschlüsse gezogen werden, oder dient er lediglich als Anlass für eine abstrakte Normbildung? Felix Maultzsch untersucht diese Fragestellung in einer rechtsvergleichenden Analyse des deutschen, englischen und US-amerikanischen Rechts, orientiert am prozessual-institutionellen Rahmen der richterlichen Tätigkeit. Er beleuchtet das Verhältnis zwischen Streitentscheidung und Normbildung aus entwicklungsgeschichtlicher und rechtstheoretischer Sicht und behandelt konkrete prozessuale Anwendungsbeispiele. Dabei zeigt sich auf höchstrichterlicher Ebene eine Tendenz, dass die Normbildung zunehmend an Eigenwert gewinnt und sich von der Streitentscheidung löst. Maultzsch plädiert jedoch für eine Rückbesinnung auf das klassische Modell, in dem der konkrete Fall das Zentrum der richterlichen Tätigkeit darstellt und die Rechtsschöpfung leitet. Dieser Ansatz hebt die Stärken der richterlichen Entscheidungsfindung hervor und fördert langfristig eine nachhaltigere Normbildung.
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Streitentscheidung und Normbildung durch den Zivilprozess, Felix Maultzsch
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- 2010
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