Der deutsche Verwaltungsrechtsschutz unter dem Einfluss der Aarhus-Konvention
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Das „Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten“, die sog. Aarhus-Konvention, sieht das Recht von Einzelnen und Umweltverbänden auf einen weiten Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vor. Damit stellt es das deutsche Verwaltungsrecht vor beachtliche Herausforderungen, ist dieses doch durch strenge Zugangsvoraussetzungen und eine vergleichsweise geringe Bedeutung des Verfahrensrechts geprägt. Angela Schwerdtfeger untersucht, inwieweit die Anforderungen des völkerrechtlichen Vertrages und des zu seiner Umsetzung ergangenen europäischen Richtlinienrechts im System des deutschen subjektiven Rechtsschutzes dogmatisch umgesetzt werden können. Dabei geht sie auch der Frage nach, ob das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz den völker- und europarechtlichen Vorgaben ausreichend gerecht wird.