Investigativer Journalismus aus verfassungsrechtlicher Sicht
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Investigativer Journalismus zeichnet sich durch eine besonders gründliche Form der Recherche aus, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über verborgene Missstände in Staat und Gesellschaft zu informieren. Da Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG die maßgeblichen Aspekte des investigativen Journalismus schützt, gehört dieser zum zentralen Inhalt des Schutzbereiches der Presse- und Rundfunkfreiheit. Julia Eichhoff stellt nach der verfassungsrechtlichen Einordnung umfassend und auch in Praxis bezogener Weise die Gesetze dar, die die Arbeit investigativer Reporter betreffen. Sie erörtert, wie bei der Gesetzesanwendung dem hohen verfassungsrechtlichen Stellenwert des investigativen Journalismus Rechnung zu tragen ist und zeigt dabei auch neue Wege der Auslegung auf. Zur Erlangung größerer Rechtssicherheit entwickelt die Autorin ein Modell, das eine Voreinschätzung typischer Abwägungskonstellationen ermöglichen soll. Ergebnis ist eine Themenhierarchie, die sich an den Rechtsgütern orientiert, die von einer Berichterstattung typischerweise betroffen sind.