Konsultationen
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Die Regulierung der Energiewirtschaft lässt sich wegen sektor- und aufgabenspezifischer Komplexität nur bedingt vorab durch Gesetze steuern. Die nötige Konkretisierung der Vorgaben findet vor allem in - als Konsultationen bezeichneten - Prozessen der kooperativen Wissensgenerierung zwischen Bundesnetzagentur und Marktteilnehmern statt. Karsten Herzmann analysiert diese zunächst aus empirisch-verwaltungswissenschaftlicher Perspektive. Seine Bewertung der Prozesse am Maßstab des Demokratie- und des Rechtsstaatsprinzips verweist nicht nur auf Gefahren, sondern offenbart Potenzial zur Erhöhung von Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Legitimation der Energieregulierung. Ausgerichtet an diesen Prämissen und unter Rückgriff auf Erfahrungen mit ähnlichen Verfahren im deutschen, europäischen und angloamerikanischen (Regulierungs-)Recht entwickelt er Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung des Instruments.