Umwandlungen von Unternehmen mit Wechsel des Besteuerungssytems
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Mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG 2006) hat der deutsche Gesetzgeber weitreichende Änderungen im nationalen Umwandlungssteuerrecht vorgenommen. Dabei hat er versucht, sowohl die ertragsteuerlichen Probleme bei Umwandlungen zu lösen als auch die restriktiven europäischen Vorgaben umzusetzen. Erklärtes Ziel dieser Änderungen war, ein systematisch in sich geschlossenes zukunftsfähiges Umwandlungssteuerrecht zu schaffen, das steuerliche Hemmnisse beseitigt. Insbesondere die Umwandlung von einer Personengesellschaft zu einer Kapitalgesellschaft und vice versa und der damit verbundene Wechsel des Besteuerungssystems vom Transparenz- zum Trennprinzip oder umgekehrt, war vor der notwendigen und wünschenswerten Reform des Umwandlungssteuergesetzes mit zahlreichen steuerlichen Hindernissen verbunden und hat deshalb auch einschneidende Veränderungen erfahren. Der Konflikt, betriebswirtschaftlich erwünschte sowie handelsrechtlich erlaubte Umwandlungen ertragsteuerneutral zu ermöglichen und gleichzeitig die Sicherung des deutschen Steuersubstrats nicht zu vernachlässigen, hat dazu geführt, dass die eigene Zielvorgabe des Gesetzgebers nicht erfüllt wurde. Trotz eines Konzeptionswechsels bei der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft wurde an Sperrfristen festgehalten. Zudem führt die Ausschüttungsfiktion bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sowie die übergreifende weitgehende Nichtanerkennung von Verlusten zu systemwidrigen Mehrfachbelastungen. Im Buch „Umwandlungen von Unternehmen mit Wechsel des Besteuerungssystems - Kritische Analyse des Umwandlungssteuerrechts (i. d. F. des SEStEG 2006) mit Lösungsvorschlägen“ werden die Probleme nationaler Umwandlungen mit Wechsel des Besteuerungssystems im neu gefassten Umwandlungssteuerrecht analysiert und darauf aufbauend de lege ferenda Handlungsempfehlungen für systemgerechte Umwandlungen entwickelt. Hierbei werden insbesondere für die Behandlung von stillen Reserven und die Übernahme von Verlustvorträgen sowie die Anerkennung von Übertragungs- und Übernahmeverlusten Wege im Einklang mit der Gesetzessystematik aufgezeigt, die dem allgemein anerkannten Grundsatz der Einmalbesteuerung im Rahmen des Leistungsfähigkeitsprinzip entsprechen.