Die staatliche Aufsicht über Verwertungsgesellschaften
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Urheberrechte und verwandte Schutzrechte werden von privatrechtlich organisierten Verwertungsgesellschaften treuhänderisch wahrgenommen. Erstmals wird mit dieser Studie die staatliche Aufsicht über Verwertungsgesellschaften nach dem UrhWG monographisch in einen größeren systematischen Zusammenhang mit den Regularien der Staatsaufsicht anderer Wirtschaftsbereiche gestellt. Innovativ ist der konzepttragende Gedanke, über eine Systembildung die maßgeblichen Beurteilungsmerkmale für eine kritische Institutionsbetrachtung zu entwickeln. Die Analyse eröffnet den fundierten Blick auf die Erfordernisse einer systemgerechten Normierung. Im Einzelnen arbeitet der Verfasser die besonderen Strukturen der Aufsicht über Verwertungsgesellschaften im Vergleich zu anderen Konstellationen der Staatsaufsicht heraus. Dazu werden zunächst Bedeutung und Stellung der Verwertungsgesellschaften in ihrer Funktion sowohl für die Gewährleistung der Urheber- und verwandten Schutzrechte generell als auch in ihrer Rolle als Treuhänder der einzelnen Berechtigten anschaulich verdeutlicht. Anschließend werden die dogmatischen Grundlagen staatlicher Aufsicht allgemein entwickelt, um dann - darauf aufbauend - die Interdependenzen zwischen der besonderen Aufgabenstellung der Verwertungsgesellschaften und der damit korrespondierenden Aufsichtsstruktur aufzuzeigen. Die staatliche Aufsicht über Verwertungsgesellschaften legitimiert sich über eine Differenzierung der aufsichtsrechtlichen Funktionen im Kräftedreieck Wirtschaftsaufsicht - Wirtschaftsüberwachung - Wirtschaftslenkung als Residualkompetenz der Gewährleistungsverantwortung des Staates, da der Staat seine Pflicht, für wirksamen Urheberrechtsschutz zu sorgen, auf die Wahrnehmungsgesellschaften als quasi staatliche Erfüllungsgehilfen übertragen hat. Folgend werden die Aufsichtsstrukturen und -maßnahmen der Verwertungsgesellschaftsaufsicht vergleichbaren Teilen anderer Aufsichtsformen des Wirtschaftverwaltungsrechts gegenübergestellt: der Aufsicht innerhalb der infrastrukturgebundenen Wirtschaftsbereiche des Energierechts, des Telekommunikationsrechts und des Eisenbahnrechts sowie der versicherungsrechtlichen und kreditgewerblichen Aufsicht. Im Ergebnis bietet das Werk eine rechtstheoretische Präzisierung des allgemein konturenschwachen Begriffs der Staatsaufsicht sowie eine gehaltvolle Systematisierung seiner Erscheinungsformen, die über den bis dato gegebenen Kenntnisstand hinausweist. Durch den prüfenden Vergleich des gegebenen Normenbestandes des Urheberwahrnehmungsgesetzes mit den Regularien der Staatsaufsicht erschließen sich die normativen Defizite des geltenden Rechts. Diese Erkenntnisse werden für eine rechtspolitische Forderung nach entsprechender Gesetzesreform nutzbar gemacht. Zum Urheber: Arne Christian Heindorf war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Bologna als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Thomas Mann, Universität Göttingen, und danach als Publikationsreferent der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen tätig. Nunmehr ist er Syndikus Rechtsanwalt bei der Deutschen Bahn AG.