Rechtliche Aspekte der Digitalisierung und Kommerzialisierung musealer Bildbestände
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Die Arbeit untersucht die bei der Digitalisierung von Kulturgut zu beachtenden Rechte und stellt die Gemengelage verschiedener Rechtspositionen dar, die es den Museen faktisch ermöglicht, die kommerzielle Verwertung ihrer Bestände zu betreiben. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf dem Urheberrecht: Bei der Digitalisierung sind Rechte des Urhebers des digitalisierten Werkes zu beachten. Ist dieses Werk bereits – analog oder digital – fotografiert worden, sind daneben Urheber- oder Leistungsschutzrechte des Fotografen zu beachten. Lässt das Museum Werke fotografieren und räumt der Fotograf dem Museum die Rechte ein, ergibt sich daraus ein Ausschließlichkeitsrecht für das Museum. Neben den urheberrechtlichen Untersuchungen wird die Frage aufgeworfen, ob es ein Recht am Bild der eigenen Sache gibt und ob die Vermarktung von Kulturgut rechtlichen Grenzen unterliegt.
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Rechtliche Aspekte der Digitalisierung und Kommerzialisierung musealer Bildbestände, Katharina Garbers- von Boehm
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2011
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- Titel
- Rechtliche Aspekte der Digitalisierung und Kommerzialisierung musealer Bildbestände
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Katharina Garbers- von Boehm
- Verlag
- Nomos
- Erscheinungsdatum
- 2011
- ISBN10
- 3832960538
- ISBN13
- 9783832960537
- Reihe
- Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Arbeit untersucht die bei der Digitalisierung von Kulturgut zu beachtenden Rechte und stellt die Gemengelage verschiedener Rechtspositionen dar, die es den Museen faktisch ermöglicht, die kommerzielle Verwertung ihrer Bestände zu betreiben. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf dem Urheberrecht: Bei der Digitalisierung sind Rechte des Urhebers des digitalisierten Werkes zu beachten. Ist dieses Werk bereits – analog oder digital – fotografiert worden, sind daneben Urheber- oder Leistungsschutzrechte des Fotografen zu beachten. Lässt das Museum Werke fotografieren und räumt der Fotograf dem Museum die Rechte ein, ergibt sich daraus ein Ausschließlichkeitsrecht für das Museum. Neben den urheberrechtlichen Untersuchungen wird die Frage aufgeworfen, ob es ein Recht am Bild der eigenen Sache gibt und ob die Vermarktung von Kulturgut rechtlichen Grenzen unterliegt.