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Der Factoringvertrag im schweizerischen Recht

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Viele Unternehmungen sehen sich mit dem Problem konfrontiert, dass grosse Teile des Umlaufvermögens in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden (Debitoren) gebunden sind. Die Mittelbindung in Debitoren kann vor allem für Unternehmungen mit schwacher Kapitalausstattung problematisch sein, weil sie fortlaufend ihre kurzfristigen Verbindlichkeiten (Kreditoren), Löhne, Mieten etc. bezahlen müssen und andererseits auf das Geld ihrer Kunden warten müssen. Weiter sind auch die administrativen Umtriebe im Zusammenhang mit dem Inkasso für viele Unternehmungen eine grosse Belastung. Ist die Bonität eines Kunden ungewiss, stellt sich zudem die Frage, ob sich der Aufwand für das Inkasso angesichts des drohenden Debitorenverlusts überhaupt lohnt. In solchen Situationen bietet sich der Abschluss eines Factoringvertrags an. Im Rahmen eines Factoringvertrags werden ausstehende Debitorenforderungen an eine spezialisierte Unternehmung (Factor oder Factoringgesellschaft) abgetreten, welche sich um die Debitorenbuchhaltung und das Inkasso kümmert, dem Vertragspartner durch Bevorschussung der Forderungen unmittelbar Liquidität zur Verfügung stellt und das Delkredererisiko bezüglich der abgetretenen Forderungen übernimmt. Je nach Ausgestaltung des Vertrages übernimmt die Factoringgesellschaft alle oder nur einen Teil der genannten Aufgaben. Die vorliegende St. Galler Dissertation setzt sich detailliert mit der Behandlung des Factoringvertrags im schweizerischen Recht auseinander. Nach einer Darstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des Factoringvertrags wird die rechtliche Qualifikation des Factoringvertrags im schweizerischen Recht behandelt, wobei im Einzelnen auf die verschiedenen Erscheinungsformen des Factoringvertrags eingegangen wird. Einen weiteren Schwerpunkt stellen zessionsrechtliche Probleme dar, welche auch über das Factoring hinaus von Bedeutung sind. Besondere Aufmerksamkeit wird der beim Factoring zentralen Zession künftiger Forderungen bzw. der Globalzession gewidmet. Schliesslich werden verschiedene Einzelfragen erörtert, darunter das Schicksal des Factoringvertrags im Konkurs einer Vertragspartei und die aufsichtsrechtliche Behandlung des Factoringvertrags.

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2010

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