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Die Online-Auktion als alternative Verwertungsmassnahme im schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

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Seit der Gründung des ersten Online-Auktionshauses im Jahre 1995 erfreuen sich Versteigerungen im Internet einer wachsenden Beliebtheit. Wichtigster Vorteil der Online-Auktion gegenüber der traditionellen Versteigerung ist die Ubiquität des Internets und der damit offene Kreis an Bietern. Zudem entfallen bei der Versteigerung im Internet die Kosten für Räumlichkeiten und Personal, weshalb von ihr insgesamt eine höhere Rentabilität zu erwarten ist. Bereits haben der österreichische und der deutsche Gesetzgeber die zwangsrechtliche Versteigerung von Mobilien im Internet gesetzlich geregelt. Von den Vorteilen eines elektronischen Marktplatzes soll aber auch der schweizerische Zwangsvollstrecker profitieren können. Im Anschluss an eine kurze Darstellung der wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen von Auktionen untersucht der Verfasser deshalb zunächst, ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen schweizerische Betreibungs- und Konkursbehörden de lege lata Zwangsversteigerungen auf privaten Auktionsplattformen im Internet durchführen dürfen. In einem zweiten Teil der Arbeit werden in Anlehnung an die Gesetzgebungen in den benachbarten Staaten zwei Modelle präsentiert, nach welchen Zwangsversteigerungen im Internet de lege ferenda abgewickelt werden könnten. Die sich dabei stellenden Rechtsfragen werden herausgeschält und unter Berücksichtigung der bisherigen wirtschaftlichen Erkenntnisse zum Design von optimalen Auktionen einer Lösung in Form von ausformulierten Verordnungsbestimmungen zugeführt. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht die Zwangsversteigerung von Fahrnis; der Verfasser widmet sich zum Schluss der Arbeit aber auch der Zwangsversteigerung von Immobilien und skizziert Lösungsansätze für die bei dieser im Vordergrund stehenden Problematiken.

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2010

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