Europäisches und chinesisches Verbraucherschutzrecht im Fokus
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Das Verbraucherschutzrecht auf der europäischen Ebene befindet sich im Umbruch. Der Export chinesischer Waren nach Europa nimmt zu und wirft die Frage auf, wie der Verbraucherschutz in Europa und in China gewährleistet wird. Mit einem dem Gesamtthema „Europäisches und chinesisches Verbraucherschutzrecht im Fokus“ gewidmeten und am 30.6.2010 veranstalteten Symposium stellte sich das neue Institut für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht der Brunswick European Law School (BELS) der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften im Haus der Wissenschaft, Braunschweig, erstmals einem breiteren Publikum mit Fachvorträgen vor. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die verbraucherschützende Konzeption, wie sie im Vertrag von Lissabon verwirklicht wurden (A. Rogmann). Seit Jahrzehnten ist die europäische Verbraucherschutzpolitik primär marktwirtschaftlich-liberal ausgerichtet. Demnach sind die Konsumenten (Verbraucher) im Bedarfsfall über die ihnen drohenden Gefahren des Konsums aufzuklären (R. Berens). Das bei der derzeit diskutierten Verbraucherrechterichtlinie der EU ursprünglich verfolgte Konzept der Vollharmonisierung belässt den nationalen Gesetzgebungsorganen einen unnötig geringen Spielraum; entgegen einer mit dem Vertrag von Lissabon geplanten Ausweitung demokratischer Legitimation bei Gesetzgebungsvorhaben der EU verkümmern Bundestag und Bundesrat aufgrund des Abschieds von der Mindestharmonisierung zu einer mitgliedstaatlichen Notariatsstelle ohne Gestaltungsspielraum (W. Huck und H. Schmidt). Mediative Elemente der Streitlösung sind im Vormarsch. Ist die EU-Mediationsrichtlinie auch ein Instrument des Verbraucherschutzes? Die EU-Mediationsrichtlinie aus dem Jahre 2008 schafft jedenfalls einen neuen Rechtsrahmen für diese Art der außergerichtlichen Streitbeilegung (M. Müller). Anlässe für eine Ergänzung im chinesischen Rechtssystem boten jüngst spektakuläre Rückrufaktionen sowie unzureichende qualitative Standards bei Lebensmitteln, von denen aufgrund eines hohen Exportvolumens die USA und die EU betroffen sind. Hoffnungen für eine Stärkung individueller Verbraucherrechte ergeben sich aus dem zum 1.7.2010 in Kraft getretenen allgemeinen Deliktsgesetz sowie aus einer umfassenden Novellierung des Lebensmittelrechts vom 28.2.2009 und den im Entwurf vorliegenden Regelungen für den Rückruf unsicherer Produkte (W. Huck).