Landwirtschaftliche Betriebsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
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Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder GdbR) ist mit rund 60 % der ca. 25.000 Kooperationen noch immer die am häufigsten verwendete Gesellschaftsform in der Landwirtschaft. Landwirte und Berater sehen als Vorteile eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, geringe Kosten sowie den fehlenden Zwang zur Veröffentlichung von Unternehmensdaten in Handels- und Unternehmensregister. Diesen Vorteilen steht die unbeschränkte und auch nicht allgemein beschränkbare Haftung für GbR-Verbindlichkeiten mit dem Privatvermögen der Gesellschafter gegenüber. Die Broschüre enthält neben dem Vertragstext eingehende Erläuterungen zu den jeweiligen Regelungen. Von der CD-ROM, die der Broschüre beiliegt, kann der Vertragstext als Word-Datei gespeichert und anschließend bearbeitet, d. h. eigenen Bedürfnissen und Vorstellungen angepasst werden.