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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten Deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie
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Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch wurde am 1. Juni 1811 mit kaiserlichem Kundmachungspatent sanktioniert und trat am 1. Jänner 1812 in Kraft. Das ABGB ist nach dem französischen Code Civil die zweitälteste Privatrechtskodifikation Europas. Es ist stark naturrechtlich geprägt und geht von der Vorstellung aus, dass sich das Recht am Grundsatz der Gerechtigkeit zu orientieren habe. Wilhelm Brauneder, herausragender Kenner der Entstehung und Fortentwicklung des ABGB, sieht dessen 200-jähriges Jubliäum als Anlass, um Österreichs zentrale Zivilrechtsquelle in ihrer Urfassung als Reprint herauszugeben.
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2011
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