Geschlechtsbezogene Gewalt und Menschenrechte
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Dem Thema geschlechtsbezogene Gewalt wurde im internationalen Menschenrechtsdiskurs lange Zeit keine Beachtung geschenkt. Erst seit einigen Jahren ist geschlechtsbezogene Gewalt als Menschenrechtsfrage anerkannt. Größere Bedeutung erhält das Thema allerdings nur, solange es sich um den Bereich der Gewalt gegen Frauen handelt. Andere Formen geschlechtsbezogener Gewalt, die jenseits heteronormativer Grenzen angesiedelt sind, werden bislang weithin ignoriert. Die Autorin untersucht, ob und wie geschlechtsbezogene Gewalt in all ihren Formen eine Verletzung von internationalen Menschenrechten darstellen kann. Neben der Untersuchung, was im Rahmen der UN-Menschenrechtsverträge unter der Kategorie ‚Geschlecht’ verhandelt wird und inwieweit geschlechtsbezogene Gewalt bereits Eingang in das Menschenrechtssystem gefunden hat, findet eine Analyse der Interpretation der Konzepte ‚Gleichheit’ und ‚Diskriminierung’ durch die jeweiligen Vertragsorgane statt. In einer theoretischen Annäherung an ein Verständnis von Gleichheit als Recht auf Nichtdiskriminierung werden Beispiele geschlechtsbezogener Gewalt als menschenrechtliche Gleichheits- bzw. Diskriminierungsfragen thematisiert.