Der Vollzug der Untersuchungshaft nach dem niedersächsischen Justizvollzugsgesetz
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Die Untersuchung befasst sich mit den Regelungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft. Mit dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz, das zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, hat der niedersächsische Gesetzgeber den grundrechtssensiblen Bereich des Untersuchungshaftvollzuges erstmalig in der deutschen Rechtsgeschichte auf eine detaillierte gesetzliche Grundlage gestellt. Ausgewählte Regelungen des niedersächsischen Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft werden sowohl einer verfassungsrechtlichen als auch einer verfahrensrechtlichen Analyse unterzogen. Verfassungsrechtliche Vorgaben, verfahrensrechtliche Bedürfnisse und tatsächliche Gegebenheiten werden berücksichtigt, um die bislang überwiegend abstrakten Vorgaben der Verfassung an die gesetzliche Normierung des Untersuchungshaftvollzuges zu konkretisieren und die Regelungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft einer ersten Bewertung zuzuführen. Hierbei wird insbesondere überprüft, inwieweit es dem niedersächsischen Gesetzgeber gelungen ist, das Spannungsverhältnis zwischen den Bedürfnissen einer funktionsfähigen Strafrechtpflege und den Freiheitsrechten des Untersuchungsgefangenen auszugleichen.