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Sekundäre Haftung im Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht

Dogmatische Grundlagen und Leitlinien zur Ermittlung von Prüfungspflichten

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Haftet der Spediteur für patentverletzende Ware? Hat der Inhaber eines WLAN-Anschlusses für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen Internet-Zugang begangen wurden, Schadensersatz zu leisten? Die auch als „Störerhaftung“ bezeichnete Verantwortlichkeit desjenigen, der lediglich zur Lauterkeits- oder Immaterialgüterrechtsverletzung eines Dritten beiträgt, ohne selbst den Verletzungstatbestand zu erfüllen, ist in der Praxis von außerordentlicher Bedeutung. Die rechtliche Begründung dieser praktisch entwickelten Haftung ist jedoch bis heute unklar. Stephan Neuhaus analysiert die dogmatischen Grundlagen und zeigt Konsequenzen für Haftungsvoraussetzungen und -umfang auf. Er leistet damit einen Beitrag zu einem allgemeinen Teil des geistigen Eigentums und entwickelt ein für die Praxis geeignetes Konzept zur zweistufigen Bestimmung der Prüfungspflichtverletzung - der zentralen Voraussetzung der sekundären Haftung.

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Sekundäre Haftung im Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht, Stephan Neuhaus

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Erscheinungsdatum
2011
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