Das KZ Lublin-Majdanek und die Justiz
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Am 30. Juni 1981 endete der größte Strafprozess der deutschen Rechtsgeschichte – das Majdanek-Verfahren in Düsseldorf. Das im Herbst 1941 auf dem Majdanek-Hügel südlich von Lublin errichtete Konzentrationslager Lublin-Majdanek war das erste Konzentrationslager, das die Alliierten befreiten. Als am 23. Juli 1944 sowjetische und polnische Soldaten das Lagergelände betraten, fanden sie Beweise für einen Massenmord von bis dahin unvorstellbarem Ausmaß vor. Noch im August 1944 wurde eine Kommission zur Untersuchung nationalsozialistischer Verbrechen eingerichtet. Ebenfalls noch im August erließ die polnische Übergangsregierung das erste Gesetz zur Ahndung von NS-Verbrechen. Der erste KZ-Prozess fand schließlich von 27. November bis 2. Dezember 1944 vor dem Sonderstrafgericht Lublin statt. Ein in Graz vorbereiteter österreichischer Majdanek-Prozess fand hingegen nicht statt. Nach fast zehnjährigen Ermittlungen gegen 64 Tatverdächtige beantragte die Staatsanwaltschaft Graz im Oktober 1972 die Einstellung des Verfahrens. Erst im Jahr 2007 sah sich die österreichische Justiz veranlasst, die Mittäterschaft österreichischer Verdächtiger an Verbrechen in Majdanek zu untersuchen. Doch auch hier scheiterte eine Anklageerhebung am Tod der Beschuldigten Erna Wallisch. In dem anlässlich des 30. Jahrestags des Urteils im Düsseldorfer Majdanek-Prozess erschienenen Buch wird unter anderem der Frage nachgegangen, in welchem Ausmaß Staatsanwaltschaften und Gerichte in Österreich, Deutschland und Polen dazu beigetragen haben, die Verbrechen im KZ Lublin-Majdanek aufzuklären.
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