Freiheit und Bindung des Erblassers
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Die Testierfreiheit gibt dem Erblasser das Recht, die Person seines Vermögensnachfolgers selbst zu bestimmen. Viele Erblasser haben aber darüber hinausgehende Vorstellungen, etwa wie mit dem Nachlass zu verfahren ist oder wie sich der Vermögensnachfolger zu verhalten hat, um sich des Erbes „würdig“ zu erweisen. Eine Möglichkeit, diese Wünsche auch rechtlich durchzusetzen, bietet die Erbeinsetzung unter einer Verwirkungsklausel. Eva Maria Blomberg untersucht die Zulässigkeit solcher Rechtsgestaltungen. Beginnend mit der Problematik dogmatisch-konstruktiver Gestaltungsmöglichkeiten über Fragen der Auslegung bis zur Wirksamkeit solcher Klauseln in einfach-rechtlicher sowie verfassungsrechtlicher Hinsicht zeigt die Autorin, dass die im Grundgesetz angelegte Vorherrschaft des Erblasserwillens sich nahezu uneingeschränkt durchsetzen muss. Die Arbeit wurde mit dem Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität e. V. ausgezeichnet.