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Unkörperliche Güter im Zivilrecht

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  • 292 Seiten
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Unkörperliche, also sinnlich nicht wahrnehmbare Güter, gewinnen zunehmend an Bedeutung und umfassen nicht nur klassische Immaterialgüter wie patentierbare Erfindungen und urheberrechtlich geschützte Werke, sondern auch Energie, Daten, Software und entmaterialisierte Finanzmarktprodukte. Das BGB behandelt jedoch nur körperliche Güter als rechtlich zuweisbare Sachen im Eigentum ihrer Inhaber. Unkörperliche Güter werden teilweise durch andere Normen, wie das Recht des geistigen Eigentums, geregelt, wobei viele Aspekte ungeregelt bleiben. Das Recht der unkörperlichen Güter geht über das klassische Immaterialgüterrecht hinaus. Es fehlt ein umfassender Ansatz, der Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser Güter beleuchtet und die Grundlage für ein konsistentes dogmatisches Konzept bildet. Dieser Ansatz sollte über das geltende deutsche Recht hinausgehen, die europäische Perspektive einbeziehen und aktuelle Entwicklungen, die neue unkörperliche Güter wie virtuelle Gegenstände hervorbringen, berücksichtigen. Die Autoren der Beiträge in diesem Band unternehmen erste Schritte zur Konstruktion eines solchen Konzepts und identifizieren sowohl mögliche Bausteine als auch potenzielle Sollbruchstellen.

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Unkörperliche Güter im Zivilrecht, Stefan Leible

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2011
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