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Das Merkmal der Verwendung von Insiderinformationen

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Insiderhandel ist verboten. Diese einfache Grundregel ist für eine Vielzahl von Insidergeschäften nicht zu beanstanden. Das in § 14 Abs. 1 Nr. 1 WpHG normierte Insiderhandelsverbot birgt jedoch die Gefahr, eine Reihe von Verhaltensweisen zu erfassen, die aus dem täglichen Börsengeschehen und insbesondere der M& A Praxis nicht wegzudenken sind und deren Sanktionierung nicht angemessen wäre. Dieses Werk beschäftigt sich zum einen mit der viel diskutierten Frage, was genau unter der „Verwendung“ einer Insiderinformation zu verstehen ist. Dabei legt die Autorin einen besonderen Schwerpunkt auf die Problematik der psychischen Kausalität, die in der insiderstrafrechtlichen Literatur bisher nur vereinzelt Beachtung gefunden hat. Zum anderen untersucht sie anhand von praxisrelevanten Fallgruppen, unter anderem Transaktionen nach erfolgter Due Diligence, inwieweit das Merkmal der „Verwendung“ geeignet ist, strafrechtlich nicht zu beanstandende Verhaltensweisen aus dem Tatbestand auszuschließen. Insbesondere die herrschende Kausalitätslösung unterzieht sie dabei einer kritischen Betrachtung. Abschließend entwickelt die Autorin einen eigenen Vorschlag zur Begrenzung des Insiderhandelsverbots.

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2011

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