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Medizinische Versorgungszentren im Spannungsfeld von Gesellschaftsrecht, ärztlichem Berufsrecht und Verfassungsrecht

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Das Berufsrecht der Heilberufe und insbesondere der Ärzte befindet sich seit nunmehr einigen Jahren im einem fortwährenden Liberalisierungsprozess. So wurden zum 01. Januar 2004 durch die Neufassung des § 95 Abs. 1 SGB V unter anderem die Medizinischen Versorgungszentren neu in die medizinische Versorgungslandschaft in Deutschland eingeführt. Medizinische Versorgungszentren stellen für Ärzte eine neue Form für die interdisziplinäre Zusammenarbeit dar, wobei sich Ärzte auch erstmalig in solcher Ausprägung mit anderen medizinischen Berufen und Einrichtungen zusammenschließen können. Zum 01. Januar 2007 wurde in § 95 Abs. 2 S. 6 SGB V eine weitere Regelung betreffend die Gesellschafter von Medizinischen Versorgungszentren in der Rechtsform eine juristischen Person aufgenommen, aufgrund derer die Gesellschafter nun für bestimmte Forderungen bei der Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums selbstschuldnerische Bürgschaften abzugeben haben. Das Buch gibt zunächst einen Überblick über die Verbreitung und somit auch über die Relevanz von Medizinischen Versorgungszentren und beschäftigt sich sodann mit verschiedenen einleitenden Fragen rund um Medizinische Versorgungszentren. Daraufhin widmet sich der Autor insbesondere der Frage, welche Rechtsformen für Medizinische Versorgungszentren gewählt werden können. Gemäß § 95 Abs. 1 S. 6 SGB V können sich Medizinische Versorgungszentren „aller zulässigen Organisationsformen bedienen“, worin zunächst keine unmittelbare Einschränkung aber auch keine nähere Bestimmung der tatsächlich zulässigen Rechtformen zu erkennen ist. Entsprechend ist die Frage nach der Zulässigkeit von Rechtsformen für Medizinische Versorgungszentren speziell in Ansehung der sich aus dem Berufsrecht der freien Berufe, insbesondere jenem der Ärzte, und dem Verfassungsrecht ergebenden Aspekte zu analysieren und zu bewerten. Zentrale Frage ist insbesondere, ob die sogenannten Personenhandelsgesellschaften zulässige Rechtsformen für Medizinische Versorgungszentren darstellen können. Ferner beschäftigt sich diese Studie auch mit den verschiedenen Fragen, welche sich auf der Regelung des § 95 Abs. 2 S. 6 SGB V und dem darin enthaltenen Bürgschaftserfordernis ergeben und will einen Überblick über den bezüglich dieser noch jungen Vorschrift bestehenden Diskussionsstand in der juristischen Literatur und der Rechtsprechung geben. Neben der Überprüfung von Umgehungsmöglichkeiten durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen, die sich ggf. aus der Zulässigkeit einzelner Rechtsformen ergeben, wird dabei schwerpunktmäßig auch diese Regelung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten analysiert und bewertet.

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2011

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