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Diskriminierung - Grundrechtsverletzung oder Kavaliersdelikt?

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Das Gleichbehandlungsrecht ist ein aus grundrechtlicher Sicht doppelt spannendes Thema: Zum einen zählt der Schutz vor Diskriminierung zu den grundlegenden Menschenrechten, zum anderen können Gleichbehandlungsgebote die Privatautonomie beschränken und damit ihrerseits in Grundrechte eingreifen. Hier die richtige Balance zu finden ist stete Herausforderung und Handlungsauftrag für Gesetzgeber und Gerichte. Band 3 der Schriftenreihe menschenrechte konkret geht auf eine im April 2010 vom Österreichischen Institut für Menschenrechte gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft veranstaltete Tagung zurück. Die Beiträge behandeln das Gleichbehandlungsrecht nicht nur aus rechtspolitischer Perspektive, sondern geben darüber hinaus den RechtsanwenderInnen einen praktischen Behelf zur Hand. Neben den europarechtlichen Grundlagen des Diskriminierungsschutzes werden die in Österreich zur Verfügung stehenden Verfahren und Institutionen beleuchtet. Die Tätigkeiten von Gleichbehandlungsanwaltschaft und Gleichbehandlungskommission werden dabei ebenso behandelt wie Fragen der Beweislastverschiebung und des immateriellen Schadenersatzes, die bei der gerichtlichen Geltendmachung von Diskriminierungen eine große Rolle spielen. Die Neuerungen durch die am 1.3.2011 in Kraft getretene Novelle zu den Gleichbehandlungsgesetzen sind bereits berücksichtigt.

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2011

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