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Outsourcing bei Versicherungsunternehmen

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Die Arbeit beleuchtet schwerpunktmäßig die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Auslagerungen (Outsourcing) nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), also im Wesentlichen die Bestimmungen von § 64a Abs. 4 VAG und deren Konkretisierung durch die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei der Erörterung des § 64a Abs. 4 VAG zeigt der Autor Parallelen, aber auch Widersprüche zu der verwandten bankaufsichtsrechtlichen Auslagerungsvorschrift des § 25a Abs. 2 Kreditwesengesetz (KWG) auf. Die jeweils einschlägigen Rundschreiben der BaFin bezieht er mit in die Gesamtbetrachtung ein. Um der internationalen Prägung des Aufsichtsrechts und dessen Anforderungen an Auslagerungen gerecht werden zu können, werden stets auch internationale Vorgaben – sei es in Form von Richtlinien, Verordnungen oder aber lediglich unverbindlichen Empfehlungen oder Standards – herangezogen. Die Arbeit zeigt dem nationalen Gesetzgeber teilweise Handlungsbedarf für die Herstellung der Richtlinienkonformität mit Solvency II auf. Den Unternehmen liefert die eingehende Untersuchung wichtige Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung von Auslagerungen. Von rechtswissenschaftlicher Seite ist es die erste ausführliche Auseinandersetzung mit den seit 1.1.2008 geltenden Anforderungen.

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Outsourcing bei Versicherungsunternehmen, Tim Horak

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2011
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