Besteuerung von Unternehmen und Privatvermögensgesellschaften (PVG) in Liechtenstein
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Dieses Kompendium soll einen ersten Einblick in die Besteuerung vonm Unternehmen und Privatvermögensgesellschaften (PVG) in Liechtenstein geben. Das alte Steuerrecht basierte auf einem Gesetz aus den 60er Jahren. Seit vielen Jahren wurde über ein neues und modernes Steuerrecht diskutiert. Nun ist dieses per 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Das neue Steuergesetz ist für Liechtenstein sehr wichtig, soll es doch die verlorene Wettbewerbsfähigkeit im Steuerbereich wieder herstellen und Liechtenstein auf dem Weg in die Onshore-Zeit begleiten. Nach der neuen liechtensteinischen Terminologie wird es neu keine Sitzgesellschaften mehr geben. Dieser Begriff ist aus dem Steuerrecht verbannt. Das neue Steuergesetz stellt eine Totalrevision dar und garantiert Liechtenstein ein international attraktives Steuerrecht unter Einhaltung der europäischen Vorgaben. Die steuerpflichtigen juristischen Personen unterliegen nur noch der Ertragssteuer. Der Steuersatz wird mit 12.5 % einheitlich festgesetzt. Das neue Steuergesetz wird Liechtenstein für Industriebetriebe, Betriebsansiedelungen und Holdingstrukturen interessant machen. Auch Banken und Versicherungen profitieren vom neuen Steuergesetz. Vorteilhaft wäre es, wenn weitere Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen würden.
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Besteuerung von Unternehmen und Privatvermögensgesellschaften (PVG) in Liechtenstein, Markus Wanger
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2011
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- Titel
- Besteuerung von Unternehmen und Privatvermögensgesellschaften (PVG) in Liechtenstein
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Markus Wanger
- Verlag
- Pro Business
- Erscheinungsdatum
- 2011
- ISBN10
- 3868058737
- ISBN13
- 9783868058734
- Reihe
- Abhandlungen und Kommentare zum liechtensteinischen und internationalen Recht
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Dieses Kompendium soll einen ersten Einblick in die Besteuerung vonm Unternehmen und Privatvermögensgesellschaften (PVG) in Liechtenstein geben. Das alte Steuerrecht basierte auf einem Gesetz aus den 60er Jahren. Seit vielen Jahren wurde über ein neues und modernes Steuerrecht diskutiert. Nun ist dieses per 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Das neue Steuergesetz ist für Liechtenstein sehr wichtig, soll es doch die verlorene Wettbewerbsfähigkeit im Steuerbereich wieder herstellen und Liechtenstein auf dem Weg in die Onshore-Zeit begleiten. Nach der neuen liechtensteinischen Terminologie wird es neu keine Sitzgesellschaften mehr geben. Dieser Begriff ist aus dem Steuerrecht verbannt. Das neue Steuergesetz stellt eine Totalrevision dar und garantiert Liechtenstein ein international attraktives Steuerrecht unter Einhaltung der europäischen Vorgaben. Die steuerpflichtigen juristischen Personen unterliegen nur noch der Ertragssteuer. Der Steuersatz wird mit 12.5 % einheitlich festgesetzt. Das neue Steuergesetz wird Liechtenstein für Industriebetriebe, Betriebsansiedelungen und Holdingstrukturen interessant machen. Auch Banken und Versicherungen profitieren vom neuen Steuergesetz. Vorteilhaft wäre es, wenn weitere Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen würden.