Die Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe in der Schweiz
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In der Schweiz ist eine einheitliche Definition des Existenzminimums nicht vorhanden. Gerade im Sozialhilferecht zeigt sich gösste föderale Vielfalt. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe gibt mittels ihrer Richtlinien seit Jahren einheitliche Empfehlungen über die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe ab. Diese Richtlinien gelten als die wohl wichtigste Referenzgrundlage in der Praxis. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Entwicklung der Richtlinien aufzuzeigen und eine Einordnung dieser im Sozialhilfesystem der Schweiz vorzunehmen. Weiter wird die Frage beantwortet, wie sehr und auf welcher Stufe die SKOS-Richtlinien tatsächlich eine Verankerung in den gesetzlichen Grundlagen der Kantone gefunden haben. Abschliessend wird die Bedeutung der Richtlinien in der Rechtsprechung untersucht und die verfügbaren Entscheide entlang der wichtigsten Leistungsbereiche zusammengetragen und für die Praxis kommentiert.