Das Neuheitskriterium in der kartellrechtlichen Prüfung von Lizenzverweigerungen nach Art. 102 AEUV
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Wegen des immer schneller werdenden technischen Fortschritts sind Unternehmen heute mehr denn je gezwungen, ihr Angebot und ihre Produktionsverfahren an neue Technologien anzupassen. Häufig sind jedoch selbst große und kapitalstarke Marktakteure nicht in der Lage, alle nötigen Techniken selbst zu entwickeln. Der Austausch von Technologien ist daher unverzichtbar, wenn Unternehmen im Wettbewerb mithalten wollen. Grundlage dieses Austausches ist oft die Vergabe einer immaterialgüterrechtlichen Lizenz. In ihrer Studie zeigt Jana Semrau auf, warum es des Kriteriums trotz der len Kritik bedarf und wie das unbestimmte Merkmal in der Kartellrechtspraxis auszufüllen ist. Dazu stellt die Autorin zunächst die Entwicklung des Neuheitskriteriums in den relevanten Entscheidungen von EuGH und EuG dar, bevor sie das Merkmal anhand des Verhältnisses von Kartellrecht und Immaterialgüterrecht herleitet. Ihr Augenmerk liegt dabei v. a. auf sog. de facto-Standards, die den Wettbewerb - sogar bis zum völligen Stillstand - behindern können, wenn sie immaterialgüterrechtlich gesichert sind. Im letzten Teil der Studie behandelt die Autorin die praxisrelevante und bislang kaum behandelte Frage, wie die „Neuheit“ des verhinderten Produkts von Wettbewerbsbehörden und Gerichten im Einzelfall bestimmt werden kann.