Gläubigerschutz bei der Europäischen Privatgesellschaft
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Als weitere Rechtsform - insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen - steht im Europäischen Gesellschaftsrecht zurzeit die Societas Privata Europaea (Europäische Privatgesellschaft) in der Diskussion. Bei der Ausgestaltung des Gläubigerschutzes für eine solche Gesellschaft besteht jedoch ein Zielkonflikt. Je intensiver gläubigerschützende Restriktionen ausgestaltet sind, desto unattraktiver kann eine Gesellschaftsform für Unternehmer sein. Andererseits kann die Chance eines europäischen „Qualitätslabels“ durch eine zu hohe Liberalisierung des Gläubigerschutzes genommen werden. Der Erfolg der Rechtsform SPE ist also in erheblichem Maße mit der Ausgestaltung des Gläubigerschutzes verknüpft. Die Arbeit setzt sich mit den bisherigen Verordnungsentwürfen von Kommission (2008), Parlament (2008) sowie tschechischer (2009) und schwedischer Ratspräsidentschaft (2009) auseinander. Im Vordergrund steht dabei die Analyse der vorgeschlagenen Kapitalschutzkonzepte. Dabei sollen tragfähige Lösungsansätze für die Ausgestaltung eines Gläubigerschutzsystems aufgezeigt werden.