Die Beschränkung von Auslandsinvestitionen in deutsche Rüstungsunternehmen
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Die Autorin untersucht das Elfte Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung. Dieses Gesetz ermöglicht Untersagungen ausländischer Direktinvestitionen in deutsche Rüstungsunternehmen. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob diese Kontrollmöglichkeit bzw. tatsächliche ergangene Untersagungen einen ungerechtfertigten Eingriff in Grundrechte darstellen bzw. darstellen können. Diese Untersuchung wird vor dem Hintergrund vorgenommen, dass auch das Elfte Änderungsgesetz keine Entschädigungsregelung vorsieht. Solche Entschädigungsregelungen sind auch in der Vergangenheit vielfach für andere Beschränkungsmaßnahmen im Außenwirtschaftsrecht gefordert worden. Zunächst wird der mit dem Gesetz neueingeführte Begriff der „wesentlichen Sicherheitsinteressen“ analysiert. Weiterhin untersucht die Autorin, ob die Liste des Art. 346 Abs. 2 AEUV sowohl dual use Güter als auch Kriegswaffen beinhaltet und ob diese Liste sich auf den jeweils aktuell vorhandenen Rüstungsgüter bezieht. Des Weiteren erfolgt eine Analyse des Verhältnisses der Kapital- und Niederlassungsverkehrsfreiheit zu der Regelung des Art. 346 Abs. 2 lit. b) AEUV, die den Mitgliedstaaten weitreichende Sondermaßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich des Rüstungssektors ermöglicht.