Wegweiser zu den Schutzmaßnahmen nach GefStoffV 2010
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Die seit dem 1.12.2010 geltende Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass der Arbeitgeber vor Beginn der Tätigkeit mit Gefahrstoffen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen muss, ob und welche Schutzmaßnahmen durchzuführen sind. Die Maßnahmenpakete orientieren sich am Ausmaß der Gefährdung. Ausgehend von den Grundpflichten in § 7 bauen die Schutzmaßnahmen der §§ 8 bis 10 aufeinander auf: allgemeine Maßnahmen und zusätzliche Maßnahmen bei bestimmten Gesundheitsgefahren. Darüber hinaus sind bei Gefährdung durch physikalisch-chemische Eigenschaften Maßnahmen nach § 11 und Anhang I GefStoffV festzulegen. Das Poster hilft Ihnen mit einem übersichtlichen Entscheidungsschema bei der Zuweisung der Schutzmaßnahmenpakete.